Aktuelles
Aktuelle Informationen
Neue Gebührensatzung der Stadtbibliothek Halle, gültig ab 17.01.2026
in der Fassung des Stadtratsbeschlusses vom 27.09.2017, ausgefertigt am 28.09.2017, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 11.10.2017, geändert durch die am 19.12.2018 beschlossene 1. Änderungssatzung, ausgefertigt am 29.01.2019, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 20.02.2019, geändert durch die am 26.11.2025 beschlossene 2. Änderungssatzung, ausgefertigt am 15.12.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 16.01.2026.
Auszug aus der Gebührensatzung
§ 2 Gebührenkatalog
1. Für die Ausleihe von Medien oder Geräten zur Mediennutzung der Stadtbibliothek mit Zentralbibliothek, der Musikbibliothek, mehreren Stadtteilbibliotheken und einer Fahrbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:
| Jahresgebühr | |
| Benutzerinnen/Benutzer ab 18 Jahren | 24,00 EURO |
| Rentnerinnen/Rentner | 20,00 EURO |
| ermäßigungsberechtige Benutzerinnen/Benutzer | 12,00 EURO |
| Halbjahresgebühr | |
| Benutzerinnen/Benutzer ab 18 Jahren | 14,00 EURO |
| Rentnerinnen/Rentner | 12,00 EURO |
| ermäßigungsberechtigte Benutzerinnen/Benutzer | 7,00 EURO |
Ermäßigungsberechtigt sind Schülerinnen/Schüler, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Schwerbehinderte, Freiwilligendienstleistende (z. B. FSJ/FÖJ/Bufdi).
Inhaberinnen/Inhaber des Halle-Passes A sind von der Zahlung der Jahresgebühr/Halbjahresgebühr befreit.
Die entsprechenden Nachweise für eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung sind vor der erstmaligen Benutzung im Original vorzulegen.
17.01.2026

