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Aktuelle Informationen

Neue Gebührensatzung der Stadtbibliothek Halle, gültig ab 17.01.2026

 

in der Fassung des Stadtratsbeschlusses vom 27.09.2017, ausgefertigt am 28.09.2017, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 11.10.2017, geändert durch die am 19.12.2018 beschlossene 1. Änderungssatzung, ausgefertigt am 29.01.2019, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 20.02.2019, geändert durch die am 26.11.2025 beschlossene 2. Änderungssatzung, ausgefertigt am 15.12.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 16.01.2026.

Auszug aus der Gebührensatzung
§ 2 Gebührenkatalog

1. Für die Ausleihe von Medien oder Geräten zur Mediennutzung der Stadtbibliothek mit Zentralbibliothek, der Musikbibliothek, mehreren Stadtteilbibliotheken und einer Fahrbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:

Jahresgebühr  
Benutzerinnen/Benutzer ab 18 Jahren 24,00 EURO
Rentnerinnen/Rentner 20,00 EURO
ermäßigungsberechtige Benutzerinnen/Benutzer 12,00 EURO
Halbjahresgebühr  
Benutzerinnen/Benutzer ab 18 Jahren 14,00 EURO
Rentnerinnen/Rentner 12,00 EURO
ermäßigungsberechtigte Benutzerinnen/Benutzer  7,00 EURO

Ermäßigungsberechtigt sind Schülerinnen/Schüler, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Schwerbehinderte, Freiwilligendienstleistende (z. B. FSJ/FÖJ/Bufdi).

Inhaberinnen/Inhaber des Halle-Passes A sind von der Zahlung der Jahresgebühr/Halbjahresgebühr befreit.

Die entsprechenden Nachweise für eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung sind vor der erstmaligen Benutzung im Original vorzulegen.

17.01.2026